DÜSSELDORF. Beispiel: Ein Freiberufler, der am heimischen Computer seine geschäftlichen Mails abruft, muss dafür im kommenden Jahr monatlich bis zu 17,03 Euro zahlen. Auch der Handwerksmeister, der im Betrieb ohne Radio und TV auskommt, aber eine Internet-Verbindung haben muss, um Umsatzsteuer- oder Sozialabgabenmeldungen online abzuschicken, wird für seinen Computer von der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) zur Kasse gebeten. Ob der Rechner für den Rundfunkempfang genutzt wird oder einem völlig anderen Zweck dient, spielt keine Rolle.
19.7.06
GEZ
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